Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Paarberatung, Paarcoaching und Paartherapie im BeziehungsAnker in Hamburg.
Die Paarberatung/Paartherapie wird entweder als Paar oder als Einzelberater durchgeführt. In beiden Fällen wird der Auftragnehmer im Folgenden BeziehungsAnker genannt.

  1. Geltung:
    Unsere Geschäftsbeziehungen werden ausschließlich durch die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmt. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
  2. Allgemeines:
    Der BeziehungsAnker führt Beratungen, Therapien, Coachings und Seminare/Kurse gemäß diesen AGB durch. Mit der Beauftragung (Vereinbarung eines Termins) gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
  3. Die vom BeziehungsAnker abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet der BeziehungsAnker nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Fragen und Empfehlungen bereiten die Entscheidung des Klienten vor. Jede Entscheidung des Klienten ist eigenverantwortlich.
  4. Der BeziehungsAnker erbringt die Leistungen auf der Grundlage der von der Auftraggeberin/ vom Auftraggeber (Klienten) oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden vom BeziehungsAnker auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei dem Klienten.
  5. Praxistermine:
    Wird ein Termin vereinbart, so gilt dies als verbindlich zwischen dem Klienten und dem BeziehungsAnker. Sollte der Termin von der Klientenseite nicht wahrgenommen werden, so ist dennoch das Honorar fällig. Ausnahme: wenn ein Fall von höherer Gewalt vorliegt (z. B. winterliche Straßenverhältnisse, Streik, Unfall oder ähnliches).
  6. Absage eines Termins: Eine kostenfreie Absage eines vereinbarten Termins ist bis 48 Stunden vor Beginn desselben möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 13.00 Uhr, danach wird eine Ausfallgebühr in Höhe des Honorars fällig. Dies gilt auch für den ersten Termin. Mit der Vereinbarung des ersten Termins akzeptieren Sie diese Regelung.
  7. Zur Klärung eines Problems und Wiederherstellung Ihrer Lebensbalance sind, aufgrund der Effizienz unserer Arbeitsmethodik, oft nur wenige Sitzungen nötig. Erfahrungsgemäß ist die Dauer einer Sitzungsserie je nach Anliegen unterschiedlich.
  8. Natürlich können Einzel- und Paarsitzungen auch über längere Zeit in individuellen Abständen als Lebens- bzw. Paarcoaching in Anspruch genommen werden.
  9. Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als Endpreise in Euro. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang der Rechung jeweils sofort, ohne Abzug und irgendeine Verrechnung fällig. Wir behalten uns in Ausnahmefällen die Entrichtung des Honorars vor Sitzungsbeginn in bar vor.
  10. Jeder/jede Auftraggeber/Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Beratungs- oder Therapie-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
  11. Der BeziehungsAnker verpflichtet sich über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich der BeziehungsAnker die zum Zwecke der Berate-/Therapiertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
  12. Sollten Bestimmungen dieser rechtlichen Hinweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt dann als durch eine wirtschaftlich entsprechende, juristisch korrekte ersetzt. Entsprechendes gilt auch für die Ausfüllung ergänzungsbedürftiger Lücken.
  13. Diese rechtlichen Bestimmungen unterliegen grundsätzlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, sowie einheitliche internationale Kaufrechte (EKA, EKAG, UN-Kaufrecht) werden ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesen rechtlichen Bestimmungen ist 22455 Hamburg Deutschland. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich Hamburg als Gerichtsstand zuständig, auch wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (gilt bei Einzeltherapie bei Leistungen der Heilpraktikerin f. Psychotherapie Mirijam Hunger)

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen                            

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktiker für Psychotherapie, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
3. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
1. Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Klienten anwendet.
2. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
3. Es werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker für Psychotherapie gegenüber zu erklären.
4. Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen, und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

§ 4 Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie
1. Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für seine Leistungen einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Klient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Heilpraktiker für Psychotherapie aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –Verzeichnisse gelten nicht.
2. Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Klienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Klient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
2. Soweit der Heilpraktiker für Psychotherapie den Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Leistungen beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
3. Der Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
1. Der Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familien-angehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
3. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
4.  Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker für Psychotherapie kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.

§ 7 Rechnungsstellung
1. Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Klient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung.
2. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten sowie den Behandlungszeitraum und  alle Leistungsarten.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Mein Angebot richtet sich an Erwachsene. Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie sorgfältig die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen.

Terminvereinbarung
Termine sind nur nach vorheriger Absprache möglich, das heißt, dass Sie keine Wartezeiten einkalkulieren müssen. Falls es doch einmal zu Verzögerungen kommen sollte, nehmen Sie einfach solange im Wartebereich, platz.
Für eine Terminvereinbarung rufen Sie mich einfach an oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich rufe Sie dann umgehend zurück.

Ablauf
Nach erfolgreicher Terminvereinbarung erfolgt in der Praxis ein ausführliches Aufnahmegespräch. Weiterhin legen wir einen Verlaufsplan Methode fest. Die komplette Therapie oder Beratung ist natürlich individuell und kann deshalb zwischen einer und mehreren Sitzungen variieren.

Kostenübernahme
Die Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bekommen Sie die Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie von Ihrer privaten Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet, erkundigen Sie sich bitte vorab über die Modalitäten, gegebenenfalls werden auch hier nicht die vollen Kosten übernommen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Einzelsitzungen im Rahmen eines Coachings oder Leistungen, die nicht dem bereits o.g. Bereichen zugeordnet werden können.

Die Leistungen werden im Rahmen eines Coachings von einem Coach (Martin Hunger oder Mirijam Hunger) aus dem BeziehungsAnker erbracht. Der Auftragnehmer wird folgend „Der Coach“ genannt.

1. Die Auftragsgestaltung

Eine finanzielle Transparenz zwischen Klient und Coach oder auch Trainer ist für eine gemeinsame Zusammenarbeit sehr wichtig. Die Honorare berechnen sich im jeweiligen Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Leistung und werden vor Beginn der Tätigkeit schriftlich vereinbart.

Sollten Fremdkosten entstehen, werden diese gesondert und für den Klienten nachvollziehbar angeboten und in Rechnung gebracht.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen nachfolgend AGB 

Um eine reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen, die die gewünschten Leistungen umfasst, werden bei Vertragsabschlüssen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.

3. Vertragsgestaltung

Der Abschluss von Verträgen zwischen Klient bzw. Auftraggeber und dem Coach über zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Ergänzend hierzu gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

4. Leistungen

Der Coach erbringt die Dienstleistungen in erster Linie selbst und/oder mit bzw. durch qualifizierte Kooperationspartner.

Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden im jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und der Coach festgelegt.

Der Coach und/oder Kooperationspartner erbringen Leistungen insbesondere in Form von Coachings, Beratungen, Konzepten und Analysen.

5. Honorare und Kosten

Coachings werden per Stundenhonorarbasis oder nach Tagespauschale (jeweils zzgl. gesetzl. MwSt.) abgerechnet.

Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, vorbereitende und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart (ggf. Stunden- bzw. Pauschalsätze). Die Abwicklung erfolgt im Einzelfall nach Absprache.

Für Seminare wird generell ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Hilfsmitteln, Teilnehmerunterlagen und ggfls. Fachliteratur.

Für Arbeiten am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen können im Einzelfall besondere Honorarvereinbarungen getroffen werden.

Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

Alle Leistungen gelten im Inland zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Das vereinbarte Honorar sowie die seminarspezifischen Aufwendungen oder andere Fremdkosten sind innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.

Der Coach ist berechtigt, bei überfälligen Honoraren die banküblichen Überziehungszinsen in Rechnung zu stellen oder den Auftrag ohne Regressansprüche seitens des Auftraggebers zu stornieren.

6. Sicherung der Leistungen

Der Auftraggeber informiert den Coach vor und während der Zusammenarbeit über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

Der Coach verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher privater und geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Coach wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger widriger Umstände nicht eingehalten werden, ist der Coach unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

Allgemeine Bedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom BeziehungsAnker, unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind an unserem Geschäftssitz.